Ein Garten ist ein abgegrenztes Territorium, welches innerhalb gewisser Grenzen dem Besitzer das exklusive Recht gewährt nach seinen Bedürfnissen das Mineralische zu gestalten, Pflanzen zu ziehen und Tiere zu halten. In vielen Fällen gehört der Garten mit zum Haus und dient den Menschen als Erholungsstätte im Freien oder auch zur Lebensmittelerzeugung durch Gemüseanbau und Tierhaltung. Grundsätzlich unterscheidet man private Zier- und Nutzgärten und öffentliche Gärten in Form von Parks und Rabatten. Ähnlich wie im Haus die Umweltfaktoren einer Regelbarkeit unterworfen sind, werden im Garten Pflanzen, ggf. Tiere und Minerale den menschlichen Bedürfnissen angepaßt. Erst durch diesen Faktor wird eine Stück Natur-Land zu einem Garten.